Unsere Stiftung möchte jungen Menschen unterstützen bei Anliegen und Herausfordorungen, zu denen es keine Standardlösung gibt. Bitte prüfen sie selbst, ob die Person, um die es im Antrag geht, folgende Kriterien erfüllt, bevor Sie uns Ihre Unterlagen zustellen:
- Die Person ist zwischen 5 und 25 Jahren alt.
- Die Person ist aufgrund von materiellen Problemen in ihrer persönlichen und/oder sozialen Entwicklung übermässig eingeschränkt.
- Wohnsitz St. Galler Rheintal, Fürstentum Liechtenstein und Vorarlberg.
- Das Themengebiet wird nicht bereits durch übliche Sozialhilfemassnahmen gedeckt.
Falls die Person diese Kriterien erfüllt, freuen wir uns auf Ihren Antrag. Sie können den Antrag per Post zustellen an die Adresse des/der StiftungsratspräsidentIn oder die Unterlagen elektronisch einreichen. Die elektronische Zustellung erleichtert uns die Verarbeitung und spart Kosten - hat aber keine Einfluss auf die Entscheidung, ob wir Sie unterstützen.